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Unbezahlte Apothekenleistungen

20 nicht honorierte Leistungen für die GKV (Gesetzliche Krankenversicherung), die aber maßgeblich für Einsparungen bei den Krankenkassen und den Versicherungsbeiträgen und somit im gesamten Gesundheitswesen sorgen:

  1. Eintreiben der gesetzlichen Zuzahlung beim Patienten
  2. Erfüllung der Importquote
  3. Erfüllung der Blutzuckerteststreifenquote
  4. Abgabe von aufzahlungsfreien Hilfsmitteln
  5. Umsetzung der Rabattverträge einschließlich der Beratung und Aufklärung dazu beim
    Wechsel der Vertragspartner
  6. Inkasso des Herstellerrabattes, der nun noch gestiegen ist mit dem neuen Gesetz
  7. Keine Erfolgsprämien für die Umsetzungsquoten
  8. Retaxationen auf NULL als Strafe für nicht erkannte Formfehler bei voller qualitativer Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln
  9. Notdienstvergütung unter dem Mindestlohn
  10. Zunehmende Notdienste aufgrund sinkender Apothekenzahl
  11. Vorhalten von Rezeptur und Labor mit nicht kostendeckender Herstellung von
    Individualrezepturen
  12. Keine Aufschläge bei Sprechstundenbedarf
  13. Umsetzung der Festbeträge
  14. Umsetzung Securpharm seit 2019, damit keine Fälschungen in den Umlauf gelangen zum
    Schutz der Patienten
  15. Tägliche Kontrolle Fertigarzneimittel, Hilfsmittel oder Medizinprodukte auf Produktionsfehler,
    Qualitätsmängel, bevor diese zum Patienten gelangen könnten
  16. Erfassung von Nebenwirkungen, Wechselwirkungen bei Patienten und ihrer Medikation,
    Dokumentationen, Meldung an zuständige Behörden
  17. Wöchentliche Bearbeitung der behördlich gemeldeten Arzneimittelrückrufe, ggf. Kontaktaufnahme von Patienten und Klärung der Neumedikation mit dem Arzt, zur Vermeidung der Schädigung von Patienten
  18. Durch die Überwachung der Medikation werden Doppelverordnungen aufgedeckt und Verordnungskaskaden -> zum Wohl der Patienten und der GKV
  19. Mehraufwand und Bürokratie aufgrund von Lieferengpässen und/oder Nichtlieferfähigkeit von Arznei-, Hilfsmitteln oder Medizinprodukten, um die Patienten zu versorgen, zusätzliche Beratungsleistung und auch daraus resultierende individuelle Herstellung des dringend benötigten Arzneimittels
  20. Aufdecken von Rezeptfälschungen durch gestohlene Versichertenkarten oder Rezepte, um
    Arzneimittelmissbrauch auf Kosten der GKV zu verhindern

…und jetzt werden wir auch noch mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz durch die politische Entscheidung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages dafür bestraft!