Freie Apothekerschaft fordert: Der Mensch muss wieder in den Mittelpunkt / Honorar für Apotheken erhöhen

Zuwendung zum Patienten, das Zwischenmenschliche, die Gespräche, die individuelle und persönliche Beratung, das Kümmern, das Versorgen – auch bis ans Krankenbett — zählt in der heutigen Zeit nicht mehr. Es wird von Politik und Krankenkassen immer weniger honoriert. Ist es aber nicht gerade das, was kranke Menschen und ihre Angehörigen wollen? Ist es nicht auch das, wofür sie ihre Versichertenbeiträge entrichten? Denn der Mensch ist das Wichtigste. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Debatten um die Neugestaltung der Arzneimittelpreisverordnung und dem kürzlich veröffentlichten Honorargutachten fordert die Freie Apothekerschaft eine Erhöhung des Packungsabgabehonorars durch die komplette Abschaffung des Krankenkassenrabatts.

Aufklaerungskampagne - Politische Honorierung eines Berufsstandes - Freie Apothekerschaft

Wenn sich mit der CDU/CSU nun auch die SPD im Koalitionsvertrag für ein Versandverbot verschreibungs-pflichtiger Arzneimittel einsetzen will, so ist das lediglich eine wohlwollende Absichtserklärung. Die Umsetzung kann Monate oder auch Jahre dauern. Viele Apotheken werden schließen müssen, wenn das Honorar und die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht schnellstens verbessert werden. „In diesem Zusammenhang muss man besonders im Gesundheitswesen der Politik die Förderung einer „kalten“ Gesellschaft vorwerfen“, so Dr. Helma Gröschel, Vorsitzende der Freien Apothekerschaft. „Verschreibungspflichtige Arzneimittel sind nicht als reine Lieferobjekte zu betrachten. Sie sind Waren besonderer Art, zu denen die persönliche Abgabe und Beratung durch die Apotheke vor Ort gehören.“

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Retaxfälle

Retaxationen der Krankenkassen können für Apotheken existenzbedrohend sein. Desöfteren werden Arzneimittel in vier- bis fünfstelliger Höhe von den Krankenkassen nicht erstattet, obwohl der Versicherte bestmöglich versorgt wurde. Die Gründe liegen unserer Meinung nach in einem viel zu komplizierten Arzneimittel-Liefervertrag zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und dem Deutschen Apothekerverband e.V. (DAV).

Retax

Mittlerweile wurde das Deutsche Apothekenportal DAP ins Leben gerufen, um den Apotheken diesbezüglich Hilfestellung zu geben.

Die Fallstricke liegen im Detail. Selbst die Programmierer der besten Warenwirtschaftssysteme stoßen hier an ihre Grenzen.

Sehen Sie selbst: –> http://www.deutschesapothekenportal.de/1565.html

Stellungnahme zu: „Bürokratie gefährdet Patienten-Versorgung: DAK-Forderung stößt bei Apotheker auf Unverständnis“

Herxheim, im Februar 2016 – Unsere Pressemitteilung „Bürokratie gefährdet Patienten-Versorgung: DAK-Forderung stößt bei Apotheker auf Unverständnis“ führte in Fachkreisen zu Diskussionen. Wir möchten hinsichtlich des Prozedere bei Nichtlieferbarkeit eines Rabattvertragsarzneimittels folgendes klarstellen: Laut Arzneimittelliefervertrag zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und dem Deutschen Apothekerverband wurde in §4 Abs. 2 hinsichtlich der Nichtlieferbarkeit eines Rabattvertragsarzneimittels vereinbart: „Dass ein rabattbegünstigtes Arzneimittel zum Zeitpunkt der Vorlage der Verordnung vom pharmazeutischen Unternehmer nicht geliefert werden konnte, hat die Apotheke nachzuweisen. Der Nachweis kann durch Vorlage einer Erklärung des pharmazeutischen Unternehmers oder des Großhändlers geführt werden.“

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