Das unmoralische Angebot des Jens Spahn

Gesundheitsminister Spahn hat seine Krallen ausgefahren: Für ein paar Euro „Schweigegeld“ pro inländische Apotheke bleibt der Versand verschreibungspflichtiger Arzneimittel auch aus dem Ausland bestehen! Die Freie Apothekerschaft ist empört! Damit stellt sich der Minister öffentlich gegen den Koalitionsvertrag. Man muss den Eindruck gewinnen, als ob der früher mit Spahn geschäftlich liierte und heutige  Geschäftsführer eines niederländischen Arzneimittelversenders diese Vorschläge persönlich in die Feder des Bundesgesundheitsministers geschrieben habe.  Damit gipfelt die bisherige Veräppelung der Apotheker. Das Apothekensterben wird weiter Fahrt aufnehmen.

Genauso abstrus klingt es aus dem Mund dieses Ministers, dass eine für ausländische Versender neu zu schaffende “Marktanteil-Grenze von 5%” und die “Deckelung von Boni” die EU-Juristen nicht stören sollen. Das Zynische: Jetzt sollen denen die höheren Marktanteile und das Gewähren von Boni offiziell zugestanden, ja sogar im Sozialgesetzbuch festgeschrieben werden. Und das alles ohne irgendeine Ahnung davon zu haben, was der Gesetzgeber machen will, wenn diese Grenzen überschritten werden. Die Konzerne, die die ausländischen Versender am Leben halten, lachen sich schlapp, denn deren Aktienkurse werden dank Spahn steigen.

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Apothekerschaft fühlt sich verulkt

Der Auftritt von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf dem Apothekertag in München hat gezeigt: Mit der Apothekerschaft kann man machen, was man will.

Da wird seit einem halben Jahr zwischen ihm und der sog. Standesvertretung ABDA ein Stillhalteabkommen vereinbart – über nichts. Denn, wie sich jetzt herausstellt, soll nun erst nach dem Deutschen Apothekertag verhandelt werden. Spahns Äußerungen auf dem DAT sind hohle Phrasen, und die ABDA macht noch gute Miene dazu. Die Basis wird für dumm verkauft – und wehrt sich nicht einmal.

Die Berufsvertretung lässt es somit zu, dass weiterhin Arzneimittel aus dem Ausland auf Grund eines EU-Urteils von Oktober 2016 zu unterschiedlichen Bedingungen versendet werden können als im Inland. Und auch die Politik wiegelt ab und schaut zu, wie internationale Aktiengesellschaften und ausländische Konzerne weiterhin den inhabergeführten deutschen Apotheken das Wasser abgraben.

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Freie Apothekerschaft fordert: Der Mensch muss wieder in den Mittelpunkt / Honorar für Apotheken erhöhen

Zuwendung zum Patienten, das Zwischenmenschliche, die Gespräche, die individuelle und persönliche Beratung, das Kümmern, das Versorgen – auch bis ans Krankenbett — zählt in der heutigen Zeit nicht mehr. Es wird von Politik und Krankenkassen immer weniger honoriert. Ist es aber nicht gerade das, was kranke Menschen und ihre Angehörigen wollen? Ist es nicht auch das, wofür sie ihre Versichertenbeiträge entrichten? Denn der Mensch ist das Wichtigste. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Debatten um die Neugestaltung der Arzneimittelpreisverordnung und dem kürzlich veröffentlichten Honorargutachten fordert die Freie Apothekerschaft eine Erhöhung des Packungsabgabehonorars durch die komplette Abschaffung des Krankenkassenrabatts.

Aufklaerungskampagne - Politische Honorierung eines Berufsstandes - Freie Apothekerschaft

Wenn sich mit der CDU/CSU nun auch die SPD im Koalitionsvertrag für ein Versandverbot verschreibungs-pflichtiger Arzneimittel einsetzen will, so ist das lediglich eine wohlwollende Absichtserklärung. Die Umsetzung kann Monate oder auch Jahre dauern. Viele Apotheken werden schließen müssen, wenn das Honorar und die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht schnellstens verbessert werden. „In diesem Zusammenhang muss man besonders im Gesundheitswesen der Politik die Förderung einer „kalten“ Gesellschaft vorwerfen“, so Dr. Helma Gröschel, Vorsitzende der Freien Apothekerschaft. „Verschreibungspflichtige Arzneimittel sind nicht als reine Lieferobjekte zu betrachten. Sie sind Waren besonderer Art, zu denen die persönliche Abgabe und Beratung durch die Apotheke vor Ort gehören.“

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Ein politisches Weihnachtsgeschenk der besonderen Art: Mehr als jede dritte Apotheke soll wohl schließen!

Herxheim, im Dezember 2017 – Was darf ein Apotheker als Leistungserbringer der Gesetzlichen Krankenkasse verdienen? Laut einem jetzt veröffentlichten 256 Seiten starken Gutachten, das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in 2016 in Auftrag gegeben wurde, in Zukunft deutlich weniger. Die Folge? Jede dritte Apotheke wird schließen müssen. Die Freie Apothekerschaft fordert die Politik auf, umgehend die fragwürdigen Änderungen am Arzneimittelpreis zu beenden und endlich mit Augenmaß die Versorgung der Bürger durch die deutschen Apotheken zu sichern.

In Diskussion steht der Preis für verschreibungspflichtige Arzneimittel. In diesem wird unter anderem  die Vergütung für die Apotheken geregelt. (mehr Informationen siehe unten, Link ABDA) „Dem SPD-geführten Bundesministerium scheint es in erster Linie um die Frage zu gehen: Was darf ein Apotheker als Leistungserbringer der Gesetzlichen Krankenkasse verdienen? Wenn allerdings die Abgabe von Hustenbonbons gleichgesetzt wird mit der Abgabe eines Blutdruckmittels auf Verordnung eines Arztes inklusive Beratung, und der Inhaber einer Apotheke mit allen Risiken der Selbständigkeit und auch der Haftung für sein Tun verglichen wird mit dem angestellten Apotheker einer Krankenhausapotheke, dann scheint das Ergebnis des Gutachtens schon vorher festgestanden zu haben“, so Dr. Helma Gröschel,  Vorsitzende der Freien Apothekerschaft.

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Lauterbach brüskiert Apothekerschaft

Herxheim, im April 2017 – Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Prof. Dr. Karl Lauterbach, verärgert die Apothekerschaft. Nach der Absage der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. (ABDA) des für am 27. April 2017 geplanten Termins ist die SPD anscheinend nicht weiter für stationäre Apotheken gesprächsbereit. Geplant war, über  das mögliche Gesetz zum Versandhandelsverbot verschreibungspflichtiger Arzneimittel zu reden.

Die Bemühungen der Basisapotheker Westfalen-Lippe und des Bundesverbandes der Apothekenkooperationen BVDAK um ein Gespräch waren vergeblich.  Die Freie Apothekerschaft hatte bereits am 19. April schriftlich um eine Teilnahme zu diesem wichtigen Treffen gebeten. Nach der ersten schriftlichen Nachfrage in der letzten Woche erfuhr der Vorstand jetzt bei erneut telefonischem Nachhaken, dass der Verein „kein adäquater Gesprächspartner sei und deshalb nicht eingeladen würde“. Man wolle die Anfrage allerdings noch Professor Lauterbach persönlich vorlegen und dessen Entscheidung bis einen Tag vor dem Gesprächstermin der Freien Apothekerschaft mitteilen. Wie aus einer Veröffentlichung der DAZ (https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2017/04/24/lauterbach-trifft-sich-ohne-abda-mit-versandapothekern) hervorgeht, sind bis dato anscheinend nur die deutschen und europäischen Versandapotheken zum Gespräch eingeladen.

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Zu Lasten der Patienten


Geschäftemacherei zu Lasten der Patienten – Freie Apothekerschaft im Gespräch mit der Bundesregierung

Berlin/Herxheim, im November 2016 – „Nichtlieferbarkeits-Bescheinigungen“ sind mitschuldig, dass Patienten mitunter nicht sofort mit dem passenden Arzneimittel versorgt werden können. Das Bürokratiemonster bringt jede Apotheke in Engpässe. Mit diesem Thema konfrontierten Reinhard Rokitta (Bünde) und Sabine Zeeck (Berlin) von der Freien Apothekerschaft jetzt Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten bei einem Treffen in Berlin.

Apotheken sollen sich vom Hersteller direkt bestätigen lassen, dass ein Rabattarzneimittel nicht lieferbar ist. Das verlangen die Krankenkassen. Andernfalls wird das alternativ abgegebene Arzneimittel der Apotheke nicht erstattet. Komplett nicht erstattet, obwohl der Patient versorgt wurde. Die Freie Apothekerschaft kritisiert, dass der Arzneimittelliefervertrag an dieser Stelle nicht zu erfüllen ist. Die Erfahrung zeigt, dass der Hersteller behauptet, das Arzneimittel sei lieferbar, nur der Großhandel rufe nicht ab. Andererseits konnten Großhandlungen in Gesprächen mit der Freien Apothekerschaft nachweisen, dass Arzneimittelmengen kontingentiert werden und maximal zehn Prozent vom Hersteller geliefert werden. Patienten können also wegen eines ungerechtfertigten Verwaltungsaktes nicht sofort versorgt werden, obwohl Alternativen zur Verfügung stehen. „Die Hersteller sind Geschäftspartner der Krankenkassen und nicht der Apotheken“, kritisiert Reinhard Rokitta, Vorstandsmitglied der Freien Apothekerschaft im Gespräch mit Laumann. Sie sollten das direkt miteinander klären und nicht über die Apotheker, denen dadurch erheblich gestiegener Zeit- und Personalaufwand  angelastet wird. Unabhängig davon, dass Apotheken dafür zudem nicht honoriert werden.

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