Personelle und logistische Meisterleistung der deutschen Apotheken

Es war und ist eine personelle und logistische Meisterleistung: Die Verteilung von Schutzmasken an über 27 Millionen bezugsberechtigte Bürger über die öffentlichen Apotheken.

Nicht einmal 3(!) Werktage Zeit hatten die knapp 19.000 Apotheken, um über 81 Millionen FFP2-Masken zur Abgabe an die Risikogruppe Ü60 und chronisch Kranke vorzubereiten und diese ab dem 15. Dezember 2020 zu verteilen – und das neben dem Tagesgeschäft, das einen Tag vor dem bundesweiten Lockdown sowieso schon schwer zu bewältigen war.

Reinhard Rokitta, Vorstandsmitglied der Freien Apothekerschaft: „Die Ankündigung zur kurzfristig erstellten Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) und die auf die Apotheken zukommende Verteilung erfuhren wir vollkommen unvorbereitet aus Funk und Fernsehen am 10. Dezember. Das Bundesgesundheitsministerium hatte einen diesbezüglichen Referentenentwurf auf den Weg gebracht, die Verordnung war aber zum Start der Verteilung noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht, insofern noch nicht rechtskräftig. Das bedeutete, dass die Apotheken zu diesem Zeitpunkt nicht einmal wussten, ob und wann der Aufwand bezahlt wird.“

Unabhängig davon, wie man zu dem „Geschenk“ des Bundesgesundheitsministers Spahn steht: Es ist in dieser sich zuspitzenden Krise ein deutlicher Appell insbesondere an die Risikogruppen, sich und andere bestmöglich zu schützen. Aus diesem Grund gab es zusätzlich Auflagen an die Qualität der Masken, die von den Apotheken auf eigenes Risiko und in Vorleistung der Kosten in wenigen Stunden noch zu beschaffen waren. Daher kam es verständlicherweise bei einigen Maskenversendern zu kurzfristigen Lieferproblemen. Im Januar und Februar 2021 sollen nun nochmals je 6 Schutzmasken an die Risikogruppen verteilt werden. Diesmal können die Beschaffung und die Verteilung deutlich besser vorbereitet werden, denn die Krankenkassen verschicken sog. Berechtigungsscheine an die in Frage kommenden Versicherten. Diese Coupons können in den Apotheken vor Ort über einen Zeitraum von mehreren Wochen eingelöst werden. Es wird ein geringer Eigenanteil von 2 Euro je 6 Masken fällig. Die Finanzierung läuft über das Bundesamt für soziale Sicherung BAS.

Die Menge an zu verteilenden Masken berechnet sich aus einem komplizierten Schlüssel, der sich an den in den Apotheken im 3. Quartal 2020 eingelösten Rezepten orientiert. Diese Aufteilung verhindert im Nachhinein, dass alle 27 Millionen Berechtigte in den Genuss dieser Schutzmasken kommen, da Patienten sich auf Rezept verordnete verschreibungspflichtigen Arzneimittel auch von ausländischen EU-Versendern schicken lassen. Bei dieser Aktion waren diese außen vor, da sie nicht annähernd zeitgemäß hätten reagieren können. Rokitta dazu: „Diese ausländischen Logistiker durften sich die Hektik und den Stress in den Apotheken aus gesicherter Entfernung ansehen und konnten sich so ganz auf ihr Online-Geschäft konzentrieren. Wenn im Januar und Februar Patienten die Masken-Coupons wirklich bei den EU-Versendern einlösen, dann haben diese Menschen uns Apotheken einfach nicht verdient. Auch das Einlösen von Rezepten bei ausländischen Konzernen vorwiegend im Nachbarland, die sich „Apotheke“ schimpfen, hier aber weder Steuern zahlen noch Arbeitsplätze schaffen und noch nicht einmal die Patienten im eigenen Land (s. Holland) beliefern dürfen, muss endlich ein Ende haben. Peinlich ist aus unserer Sicht, dass bislang weder Herr Spahn noch die Bundeskanzlerin irgendein Dankeswort zu dieser Leistung der deutschen Apotheken übrig hatten”.

Die Freie Apothekerschaft zeigt sich ebenfalls enttäuscht darüber, dass den Apotheken bis heute eine Systemrelevanz seitens der Bundesregierung verweigert wurde.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/schutzmv.html

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