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Einstellung der Nullretaxe

[vc_row][vc_column width=“1/1″][vc_column_text]Krankenkassen dürfen Apotheken, die ohne erkennbaren Grund und trotz eines bestehenden Rabattvertrages nicht das entsprechende Rabattarzneimittel sondern ein anderes Präparat abgeben, auf Null retaxieren.

Die Krankenkasse zahlt somit das komplette Rezept nicht, nicht einmal den Einkaufspreis des Arzneimittels, das einen durchlaufenden Posten für die Apotheke darstellt.

Diese rückwirkende Abwertung und das Nichtbezahlen des herausgegeben Arzneimittels ist für Krankenkassen lukrativer als jeder Hersteller-Rabatt.

Die Auswahl der sogenannten Vertragsarzneimittel erfolgt nach rein ökonomischen Kriterien. Apotheker müssen diese den Versicherten verkaufen,  auch gegen ihr Wissen und Gewissen, wenn es bessere Alternativen gibt.

Die Politik missbraucht uns vermehrt

  • als Inkassobetriebe für Herstellerrabatte
    und
  • als Erfüllungsgehilfen für volkswirtschaftlich und pharmazeutisch zweifelhafte Krankenkassenverträge

 

Das wollen wir – trotz entsprechender Rechtsprechung – so nicht länger hinnehmen.  Wir fordern

  • die völlige  Transparenz  der  tatsächlichen  Arzneimittelkosten
  • die  Offenlegung aller Krankenkassenrabatte  und Retaxerträge
  • den sofortige Ersatz der  patientenfeindlichen und volkswirtschaftlich unsinnigen  Rabattverträge durch eine pharmazeutisch abgesicherte Positivliste

 [/vc_column_text][vc_button style=“minimal“ title=“Was Sie bei uns erwartet“ icon=“fa-arrow-right“ target=“_blank“ color=“wet_asphalt“ button_inverse=“false“ size=“large“ align=“left“ href=“https://wir-sind-die-apotheke.de/mitgliedschaft/was-sie-bei-uns-erwartet/“][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“1/1″][vc_column_text]Retaxationen der Krankenkassen können für Apotheken existenzbedrohend sein. Desöfteren werden Arzneimittel in vier- bis fünfstelliger Höhe von den Krankenkassen nicht erstattet, obwohl der Versicherte bestmöglich versorgt wurde. Die Gründe liegen unserer Meinung nach in einem viel zu komplizierten Arzneimittel-Liefervertrag zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und dem Deutschen Apothekerverband e.V. (DAV).

Mittlerweile wurde das Deutsche Apothekenportal DAP ins Leben gerufen, um den Apotheken diesbezüglich Hilfestellung zu geben.

Die Fallstricke liegen im Detail. Selbst die Programmierer der besten Warenwirtschaftssysteme stoßen hier an ihre Grenzen.

Sehen Sie selbst.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“1/1″][vc_button style=“minimal“ title=“Retaxfälle“ icon=“fa-arrow-right“ target=“_blank“ color=“wet_asphalt“ button_inverse=“false“ size=“small“ align=“left“ href=“http://www.deutschesapothekenportal.de/1565.html“][/vc_column][/vc_row]