Denkzettel für Spahn und ABDA
Im Gegensatz zu vielen namhaften Politikern der SPD, der Grünen, der FDP aber auch der CDU hat dieser Gesundheitsausschuss in seiner Sitzung am 4. September 2019 Durchblick bewiesen und Minister Spahn mehr als einen Denkzettel verpasst. Wörtlich heißt es in der Drucksache 373/19: „Dagegen kann mit einem Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel europa- und verfassungsrechtskonform die Arzneimittelpreisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel uneingeschränkt durchgesetzt werden. Zudem kann so auch die Ungleichbehandlung und dadurch Benachteiligung im Wettbewerb von in Deutschland ansässigen Apotheken mit und ohne Versanderlaubnis gegenüber ausländischen Arzneimittelversendern beseitigt werden.“
Gröschel weiter: „Die Begründung des Gesundheitsausschusses, was die Menschen in Deutschland betrifft, scheint bislang für Minister Spahn keine Bedeutung zu haben. Da heißt es nämlich: „Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH und des BVerfG nehmen Leben und Gesundheit von Menschen in der Werteordnung der EU und des Grundgesetzes den Rang von Höchstwerten ein.“ Leider mussten die Apotheken bisher zur Kenntnis nehmen, dass für den Bundesgesundheitsminister andere Werte wichtiger sind. Das gilt unserer Meinung nach allerdings auch für die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. (ABDA), von der sich die Apotheken schon seit längerer Zeit nicht mehr vertreten fühlen.“
Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats sieht aktuell keine Alternative zu einem Versandverbot verschreibungspflichtiger Arzneimittel, um die Ungleichbehandlung der deutschen Apotheken zu verhindern. So sieht es auch die Freie Apothekerschaft und fordert die sog. Berufsvertretung ABDA auf, ihr Handeln nunmehr in diese Richtung zu lenken und sich ausschließlich für die Apotheken vor Ort einzusetzen.
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