Änderungspläne öffnen TTIP die Türen: Aufweichung des Apotheker-Berufsbilds auf Kosten der Verbraucher

Herxheim, im Januar 2016 – Wir haben das Jahr 2020. Peter S. geht wie jeden ersten Montag im Monat in den Drogeriemarkt. Seine Diabetes-Tabeletten sind alle, er benötigt dringend neue. Im Regal findet er diesmal seine gewohnte Marke nicht. Er wendet sich an einen Mitarbeiter, der ihm lapidar sagt, er solle doch auf die Inhaltsstoffe sehen, wenn die ähnlich sind wie bei seinen alten Tabletten, wird er die andere, ausländische Marke schon auch nehmen können.
Utopie oder Zukunftsszenario? „Überspitzt weiter gedacht wird es so kommen“, befürchtet Dr. Helma Gröschel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft, wenn das Berufsbild des Apothekers in der Bundes-Apothekerordnung (BApO) wie derzeit vorgesehen geändert wird. Die Änderung weiche nicht nur die Qualität des Apotheker-Berufsbilds auf, sondern öffne TTIP die Türen. Dadurch können in Zukunft amerikanische Konzerne nach USA-Vorbild Arzneimittelabgabestellen z.B. in Drogeriemärkten eröffnen.

Die BApO soll nach Ansicht des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) an die EU-Richtlinie zur Berufsanerkennung angepasst und bis zum 18. Januar in nationales Recht umgesetzt werden. Bislang heißt es, eine pharmazeutische Tätigkeit sei insbesondere die Entwicklung, Herstellung, Prüfung oder Abgabe von Arzneimitteln. Künftig werden – analog zu der EU-Richtlinie – beispielhaft zehn Punkte aufgezählt. Während die Richtlinie nur Mindeststandards für die Anerkennung pharmazeutischer Abschlüsse festlegt, definiert die BApO den Apothekerberuf. „Mit der Anpassung an die EU-Richtlinie wird die Berufsdefinition und das Berufsfeld des Apothekers aufgeweicht“, kritisiert Dr. Gröschel. Dabei seien die unterschiedlichen Zielsetzungen der BApO und der Berufsanerkennungsrichtlinie dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) nach eigenen Angaben durchaus bekannt. Jüngst hatte sich bereits Professor Dr. Theo Dingermann, Seniorprofessor an der Goethe-Universität Frankfurt, zu Wort gemeldet, dass er zum Beispiel als Lehrender nicht mehr Apotheker ist. „Bei der Anpassung an die EU-Richtlinie fehlt die Angabe zu Tätigkeitsorten und -feldern“, erläutert Gröschel. Apotheker haben in Deutschland auch außerhalb von Apotheke und Krankenhaus einen umfassenden Versorgungsauftrag mit Arzneimitteln. Dazu gehört auch die Arbeit in Industrie, Wissenschaft, Forschung und Verwaltung. Aus gutem Grund legt Deutschland bisher Wert auf eine fundierte, qualitative pharmazeutische Ausbildung. Die Änderung der BApO weiche nicht nur das Bild auf, sondern öffne auch den Folgen von TTIP die Türen, so Gröschel. In Zukunft wird jeder, auch ohne spezielle Qualifikation, Arzneimittel verkaufen können. Zudem gelangen dann ausländische Produkte nach Deutschland, die den hier hohen gesetzten Standards und Grenzwerten nicht entsprechen. „Das ist ein Rückschritt, kein Fortschritt“, ist Gröschel erbost. „Wir fordern daher die Abgeordneten auf, nicht allein die EU-Richtlinie umzusetzen, sondern die nationalen Besonderheiten zu berücksichtigen“, so Gröschel.

Pressemitteilung als pdf

In der „Freien Apothekerschaft“, gegründet 2010, haben sich Apothekerinnen und Apotheker zusammengeschlossen, um die Interessen des Berufsstandes zu vertreten und ihre Situation, politisch wie wirtschaftlich, zu verbessern.


Ansprechpartner für Medienvertreter
:
Dr. Helma Gröschel, Vorstandsvorsitzende Freie Apothekerschaft e.V. , Tel: +49 (0)7276 – 85 78 ,
E-Mail:hgh@freie-apothekerschaft.de

Herausgeber:
Freie Apothekerschaft e.V. , Obere Hauptstrasse 1, 76863 Herxheim, www.freie-apothekerschaft.de
—————————————————————————
© CS Communication PR – KlarText, Christiane Sohn, www.christiane-sohn.de