Millionen Bundesbürger warten immer noch auf die Berechtigungsscheine für die Schutzmasken zur Eindämmung der Pandemie. Der Berechtigungsschein 1 ist laut der Verordnung allerdings nur noch bis zum 28. Februar 2021 gültig. Über diesen Termin hinaus können die Apotheken die Gutscheine nicht mehr abrechnen.
Dazu Reinhard Rokitta, Vorstandsmitglied der Freien Apothekerschaft: „Die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen hat es von Anfang Januar bis heute nicht geschafft, allen Anspruchsberechtigten die Berechtigungsscheine zukommen zu lassen. Die Kürzung der Maskenvergütung für die Apotheken erfolgte im Gegensatz dazu innerhalb von wenigen Tagen.“