Neue EU-Gesetzgebung zur Arzneimittelkontrolle belastet Apotheken

Für die Freie Apothekerschaft ist das Maß voll. Schon wieder müssen die Apotheken gesetzliche Maßnahmen unter dem Deckmantel von „Allgemeinwohlaufgaben“ aus eigener Tasche bezahlen. Der Grund: Die EU hatte ein Gesetz erlassen hinsichtlich fälschungssicherer Arzneimittel, dessen Umsetzung in den deutschen Apotheken nicht nur hohe Investitionskosten verursacht sondern auch zu erheblichem Personalaufwand und weiteren monatlichen Belastungen führt.

„Das ist nicht zumutbar“ so Dr. med. Helma Gröschel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft. „Da es sich bei dieser Kontrolle in erster Linie um verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt, muss der finanzielle Aufwand vom Staat und von den Krankenkassen übernommen werden“ fordert Gröschel.

Der Investitionsaufwand z.B. für neue Scanner liegt bei den meisten Apotheken im höheren vierstelligen Bereich, die zusätzlichen monatlichen Beiträge setzen sich zusammen aus erhöhten Softwarekosten, die die EDV-Firmen natürlich an die Apotheken weitergeben, sowie aus Aufwendungen für Tochterunternehmen der ABDA, der sog. Standesvertretung der deutschen Apotheken, die hier eine weitere unendlich sprudelnde Einnahmequelle erschlossen hat.

Es ist unverständlich, dass der pharmazeutische Großhandel in der Lieferkette keine Kontrollen übernehmen muss, obwohl dieser doch direkt von den Herstellern beliefert wird und bei eventuellen Fälschungen diese Arzneimittel erst gar nicht in den Apothekenkreislauf kommen würden.

„Selbstverständlich ist auch für uns Apotheken wichtig, dass die Patienten keine Fälschungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel erhalten. Die Zahl solcher Fälle war in der Vergangenheit in Deutschland allerdings verschwindend gering“ so Gröschel weiter. „Aber ein finanzieller Ausgleich bei dem erheblichen täglichen Aufwand ist nun dringend erforderlich. Nicht nur, dass die Apotheken durch die Krankenkassen hinsichtlich des Packungshonorars seit 14 Jahren von der Inflationsrate abgekoppelt werden, mit dieser neuen geforderten Umsetzung als Kontrollorgan wird das Apothekenhonorar schon wieder erheblich gekürzt.“

Die Freie Apothekerschaft fordert die Politik auf, umgehend dafür zu sorgen, dass der finanzielle Aufwand hinsichtlich Investition und Folgekosten den Apotheken erstattet oder über ein höheres Honorar vergütet wird. Die Freie Apothekerschaft gibt weiter zu bedenken, dass seit Jahren verschreibungspflichtige Arzneimittel über Internetverkaufsportale sogar von Privatpersonen ohne jegliche Prüfung und Kontrolle in den Verkehr gebracht werden. Allein in 2018 waren das knapp 1.000 dokumentierte Fälle. Die Aufforderung der Freien Apothekerschaft, hier schnellsteins einzuschreiten, ignoriert das Bundesgesundheitsministerium bisher – ein nicht nachvollziehbares Verhalten der verantwortlichen Politiker.

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