Ein politisches Weihnachtsgeschenk der besonderen Art: Mehr als jede dritte Apotheke soll wohl schließen!

Herxheim, im Dezember 2017 – Was darf ein Apotheker als Leistungserbringer der Gesetzlichen Krankenkasse verdienen? Laut einem jetzt veröffentlichten 256 Seiten starken Gutachten, das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in 2016 in Auftrag gegeben wurde, in Zukunft deutlich weniger. Die Folge? Jede dritte Apotheke wird schließen müssen. Die Freie Apothekerschaft fordert die Politik auf, umgehend die fragwürdigen Änderungen am Arzneimittelpreis zu beenden und endlich mit Augenmaß die Versorgung der Bürger durch die deutschen Apotheken zu sichern.

In Diskussion steht der Preis für verschreibungspflichtige Arzneimittel. In diesem wird unter anderem  die Vergütung für die Apotheken geregelt. (mehr Informationen siehe unten, Link ABDA) „Dem SPD-geführten Bundesministerium scheint es in erster Linie um die Frage zu gehen: Was darf ein Apotheker als Leistungserbringer der Gesetzlichen Krankenkasse verdienen? Wenn allerdings die Abgabe von Hustenbonbons gleichgesetzt wird mit der Abgabe eines Blutdruckmittels auf Verordnung eines Arztes inklusive Beratung, und der Inhaber einer Apotheke mit allen Risiken der Selbständigkeit und auch der Haftung für sein Tun verglichen wird mit dem angestellten Apotheker einer Krankenhausapotheke, dann scheint das Ergebnis des Gutachtens schon vorher festgestanden zu haben“, so Dr. Helma Gröschel,  Vorsitzende der Freien Apothekerschaft.

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